Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Elferwerk ist die Elferwerk Performance GmbH mit dem Sitz in Baden und der Geschäftsanschrift in Gewerbestraße 37, 2500 Baden, eingetragen im Firmenbuch unter FN 449744 p, zuständiges Gericht Landesgericht Wiener Neustadt.
1.2. Kunde / Vertragspartner ist jene natürliche oder juristische Person, welche mit Elferwerk einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen abschließt. Der Begriff Kunde / Vertragspartner umfasst hierbei sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Der Vertragspartner haftet für sämtliche aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen, insbesondere die fristgerechte Bezahlung des Rechnungsbetrages.
1.3. Vertrag ist die zwischen dem Kunden und Elferwerk abgeschlossene Vereinbarung, dessen Inhalt im Folgenden näher geregelt wird.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote (insbesondere die im Webshop enthaltene Angebotspalette) von Elferwerk sind unverbindlich, freibleibend und nur erhältlich solange der Vorrat reicht.
Die digitale oder physische Darstellung (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) der Artikel stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Elferwerk sondern einen unverbindlichen Katalog dar. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund von rechtlichen Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.
2.2. Sämtliche Angebotsunterlagen dürfen ohne Zustimmung von Elferwerk weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden; sie können jederzeit zurückgefordert werden.
2.3. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages dar. Elferwerk wird das verbindliche Angebot des Kunden binnen 5 Werktagen annehmen oder ablehnen; bis zu diesem Tag bleibt der Kunde an sein Angebot gebunden.
Die nach dem Eingang der Bestellung des Kunden von Elferwerk verschickte Bestellbestätigung (Eingangsbestätigung iSd § 10 Abs. 2 ECG) stellt keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Elferwerk nach Erhalt des Angebotes eine ausdrückliche Auftragsbestätigung abgibt oder die Ware ausliefert.
3. Widerrufsrecht
3.1. Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die gesonderte Widerrufs- und Rückgabebelehrung liegt diesen AGB als Anlage ./1 bei und bildet einen integrierenden Bestandteil der AGB.
3.2. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer Bestellung von Komplettradsätzen (Reifen sind bereits auf den Felgen montiert) aufgrund der individuellen Anfertigung gemäß den konkreten Kundenspezifikationen ein Widerruf iSd FAGG bzw. eine Rückgabe ausgeschlossen ist.
3.3. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Rückgabe bzw. eines Widerrufes iSd FAGG für die Prüfung der zurückgesandten Ware und die Wiedereinlagerung eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 7,5% des Bruttoverkaufspreises zzgl. Umsatzsteuer, mindestens jedoch eine Pauschale von EUR 60,00 (inkl. USt), in Rechnung gestellt wird. Diese Wiedereinlagerungsgebühr wird im Rahmen der Rückerstattung des Kaufpreises durch Elferwerk vom zurückzuerstattenden Rechnungsbetrag in Abzug gebracht.
4. Preise / Entgelte
4.1. Sämtliche Preise / Entgelte enthalten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Umsatzsteuer, nicht jedoch Versandkosten.
4.2. Die Versandkosten sind explizit gekennzeichnet oder werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht ausdrücklich eine kostenfreie Lieferung zugesagt ist.
Zölle und ähnliche (Import- / Export-)Abgaben hat der Kunde zu tragen.
5. Zahlung
5.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, liefert Elferwerk nur gegen Vorkasse (in der im Onlineshop auf dem Bestellformular angegebene Weise).
5.2. Ist eine Lieferung auf Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem Elferwerk über sie verfügen kann. Eine Zahlung mittels Scheck oder Wechsel ist nicht zulässig und wird von Elferwerk nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Allfällige mit der Zahlung in Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
5.3. Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, die Elferwerk angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (Inkassokosten, Gerichtskosten, anwaltliche Vertretung etc.) zu ersetzen und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe ab Fälligkeit zu bezahlen. Sofern Elferwerk das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde, pro Mahnung einen Betrag von EUR 12,00, sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,00 jeweils zu bezahlen.
5.4. Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann Elferwerk unbeschadet seiner sonstigen Rechte
a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Erfüllungsfrist in Anspruch nehmen,
b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, sofern der Elferwerk nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist,
5.5. Elferwerk hat das Recht die Rechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln.
5.6. Für Unternehmer gilt ergänzend: Die Aufrechnung mit Gegenforderungen wird – soweit diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von Elferwerk ausdrücklich anerkannt wurden – ausgeschlossen.
6. Lieferung und Übergabe der Ware
6.1. Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Übergabe an den Kunden zu verstehen.
6.2. Sämtliche von Elferwerk bei der Bestellung angegeben oder sonst vereinbarten Lieferfristen für den Versand der Waren beginnen
a) wenn die Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, mit der Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (inkl. Umsatzsteuer und Versandkosten) oder
b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Für die Einhaltung des Versandtermins ist die Übergabe der Ware durch Elferwerk an das Versandunternehmen maßgeblich.
6.3. Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse „frei Bordsteinkante“ (d.h. die Ware wird vom Transporteur / Frachtführer an der Lieferadresse abgeladen, nicht jedoch weiter in die Wohnung oder Geschäftsräume getragen). Die Versandart und Verpackung der Ware unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von Elferwerk. Elferwerk ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
6.4. Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder sonst zur Übernahme der Ware bestimmten Dritten auf den Kunden über.
In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Versand beauftragten Dritten auf den Kunden über.
6.5. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aufgrund eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und Elferwerk dies dem Kunden angezeigt hat. Allfällige Lagerkosten nach dem Gefahrenübergang hat der Kunde zu tragen.
7. Selbstbelieferungsvorbehalt / Höhere Gewalt
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Elferwerk behält sich das Eigentum an der gelieferten Dienstleistung oder Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inkl. Umsatzsteuer und Versandkosten) vor.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Elferwerk behält sich das Eigentum an der gelieferten Dienstleistung oder Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
8.2. Der Kunde ist ohne die Zustimmung von Elferwerk nicht berechtigt, über das Eigentum an der von Elferwerk gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verfügen. In gleicher Weise sind Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Ähnliches der Eigentumsvorbehaltsware nur mit der vorherigen Zustimmung von Elferwerk zulässig.
Veräußert der Kunde die Eigentumsvorbehaltsware weiter, so hat er ebenfalls den Eigentumsvorbehalt weiterzuleiten. Zugriffe Dritter (insbesondere durch Gerichtsvollzieher) auf die Eigentumsvorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
8.3. Bei Zahlungsverzug ist Elferwerk berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsware herauszuverlangen, sofern Elferwerk vom Vertrag zurückgetreten ist.
Die Rücknahmekosten gehen zu Lasten des Kunden.
9. Sollte eine Rücksendung der Ware, aus welchen Gründen auch immer, erforderlich sein, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware in der Originalverpackung samt Kantenschutz (wie angeliefert) an Elferwerk zurückzusenden.
10. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
10.1. Inhalt und Umfang der vertraglichen Pflichten richten sich ausschließlich nach dem vom Kunden abgegebenen Angebot / Bestellung, der darauf basierenden ausdrücklichen Auftragsbestätigung von Elferwerk und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allfällige Zusatzleistungen, welche Elferwerk zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt waren, werden nur auf der Grundlage einer gesonderten schriftlichen Anfrage durch den Kunden und einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Elferwerk erbracht. Die hierfür anfallenden Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
10.2. Elferwerk kann sich zur Vertragserfüllung / Leistungserbringung geeigneter dritter Personen bedienen, sich von anderen geeigneten Personen vertreten lassen und bedarf die Person des Vertreters keiner gesonderten Zustimmung durch den Kunden.
10.3. Der Kunde hat Elferwerk alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Daten in geeigneter (elektronischer) Form zur Verfügung zu stellen und sämtliche Anfragen von Elferwerk zeitgerecht, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit der von ihm an die Elferwerk weitergegebenen Daten und Unterlagen verantwortlich.
Des Weiteren wird der Kunde Elferwerk auch hinsichtlich solcher Umstände informieren, über die der Kunde nicht ausdrücklich befragt wurde, die jedoch für die ordnungsgemäße Leistungserbringung offenkundig von Bedeutung sind.
Elferwerk ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen bzw. die korrekten Daten anzufordern und / oder selbst zu ermitteln. In diesem Zusammenhang übernimmt Elferwerk keinerlei Haftung für Schäden, welche aufgrund der unrichtigen oder unvollständigen Informationserteilung durch den Kunden entstehen.
10.5. Für Unternehmer gilt ergänzend: Der Kunde ist verpflichtet, die kaufgegenständliche Ware unverzüglich nach der Übergabe auf Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu untersuchen. Allfällige Beanstandungen sind Elferwerk unverzüglich unter Angabe der konkreten Bemängelungen anzuzeigen.
11. TÜV-Gutachten, Genehmigungsfähigkeit / Typisierung
12. Haftung, Geltendmachung von Ansprüchen
12.1. Elferwerk haftet ausschließlich nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für Personenschäden und die Verletzung von vertraglichen Hauptleistungen.
12.2. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.
Des Weiteren ist der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, mittelbaren Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Elferwerk ausgeschlossen. Jeder Kunde hat seine Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 1 Jahr ab Durchführung der Leistungen bzw. Übergabe der Ware gerichtlich geltend zu machen, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
13. Datenschutz
Elferwerk wird die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten hierzu sind der auf der Website von Elferwerk abrufbaren Datenschutzerklärung zu entnehmen.
14. Allgemeines
14.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt; dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesem Vertrag.
14.2. Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftlichkeit, stillschweigende Vertragsmodifikationen gemäß § 863 ABGB sind ausdrücklich ausgeschlossen, dies gilt auch für eine Vereinbarung, vom Erfordernis der Schriftlichkeit abzugehen.
14.3. Die Vertragsinhalte, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigungen werden in deutscher Sprache angeboten.
15. Gerichtsstand und Recht
15.1. Erfüllungsort ist Baden.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für Baden sachlich zuständige Gericht.
15.2. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 14.11.1980 (CISG) sowie das Kollisionsrecht sind ausgeschlossen.
Anlage ./1
Elferwerk Performance GmbH, Gewerbestraße 37, 2500 Baden,
Tel-Nr.: 02252/ 15 20 690,
E-Mail: info@elferwerk.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
3.2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
3.6. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
3.9. Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
Widerrufsformular
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
(1) Bestellt am (*)/erhalten am (*) _________________________________________________
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