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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Kaufverträge Lieferungen und die Erbringung von Dienstleistungen der Elferwerk Performance GmbH (im Folgenden „Elferwerk“ genannt) soweit sie nicht im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ergänzt werden. Maßgeblich ist dabei die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Abweichende bzw. zusätzliche Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Elferwerk der Geltung der Bedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Lieferung bzw. Erbringung von Leistungen durch Elferwerk gilt nicht als Zustimmung zur Vereinbarung der abweichenden bzw. zusätzlichen Bedingungen des Kunden.

1. Begriffsbestimmungen 

1.1. Elferwerk ist die Elferwerk Performance GmbH mit dem Sitz in Baden und der Geschäftsanschrift in Gewerbestraße 37, 2500 Baden, eingetragen im Firmenbuch unter FN 449744 p, zuständiges Gericht Landesgericht Wiener Neustadt.

1.2. Kunde / Vertragspartner ist jene natürliche oder juristische Person, welche mit Elferwerk einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen abschließt. Der Begriff Kunde / Vertragspartner umfasst hierbei sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Der Vertragspartner haftet für sämtliche aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen, insbesondere die fristgerechte Bezahlung des Rechnungsbetrages.

1.3. Vertrag ist die zwischen dem Kunden und Elferwerk abgeschlossene Vereinbarung, dessen Inhalt im Folgenden näher geregelt wird.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote (insbesondere die im Webshop enthaltene Angebotspalette) von Elferwerk sind unverbindlich, freibleibend und nur erhältlich solange der Vorrat reicht.

Die digitale oder physische Darstellung (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) der Artikel stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Elferwerk sondern einen unverbindlichen Katalog dar. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund von rechtlichen Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.

2.2. Sämtliche Angebotsunterlagen dürfen ohne Zustimmung von Elferwerk weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden; sie können jederzeit zurückgefordert werden.

2.3. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages dar. Elferwerk wird das verbindliche Angebot des Kunden binnen 5 Werktagen annehmen oder ablehnen; bis zu diesem Tag bleibt der Kunde an sein Angebot gebunden.

Die nach dem Eingang der Bestellung des Kunden von Elferwerk verschickte Bestellbestätigung (Eingangsbestätigung iSd § 10 Abs. 2 ECG) stellt keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Elferwerk nach Erhalt des Angebotes eine ausdrückliche Auftragsbestätigung abgibt oder die Ware ausliefert.

3. Widerrufsrecht

3.1. Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die gesonderte Widerrufs- und Rückgabebelehrung liegt diesen AGB als Anlage ./1 bei und bildet einen integrierenden Bestandteil der AGB.

3.2. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer Bestellung von Komplettradsätzen (Reifen sind bereits auf den Felgen montiert) aufgrund der individuellen Anfertigung gemäß den konkreten Kundenspezifikationen ein Widerruf iSd FAGG bzw. eine Rückgabe ausgeschlossen ist.

3.3. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Rückgabe bzw. eines Widerrufes iSd FAGG für die Prüfung der zurückgesandten Ware und die Wiedereinlagerung eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 7,5% des Bruttoverkaufspreises zzgl. Umsatzsteuer, mindestens jedoch eine Pauschale von EUR 60,00 (inkl. USt), in Rechnung gestellt wird. Diese Wiedereinlagerungsgebühr wird im Rahmen der Rückerstattung des Kaufpreises durch Elferwerk vom zurückzuerstattenden Rechnungsbetrag in Abzug gebracht.

4. Preise / Entgelte

4.1. Sämtliche Preise / Entgelte enthalten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Umsatzsteuer, nicht jedoch Versandkosten.

4.2. Die Versandkosten sind explizit gekennzeichnet oder werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht ausdrücklich eine kostenfreie Lieferung zugesagt ist.

Zölle und ähnliche (Import- / Export-)Abgaben hat der Kunde zu tragen.

5. Zahlung 

5.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, liefert Elferwerk nur gegen Vorkasse (in der im Onlineshop auf dem Bestellformular angegebene Weise).

5.2. Ist eine Lieferung auf Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem Elferwerk über sie verfügen kann. Eine Zahlung mittels Scheck oder Wechsel ist nicht zulässig und wird von Elferwerk nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Allfällige mit der Zahlung in Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

5.3. Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, die Elferwerk angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (Inkassokosten, Gerichtskosten, anwaltliche Vertretung etc.) zu ersetzen und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe ab Fälligkeit zu bezahlen. Sofern Elferwerk das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde, pro Mahnung einen Betrag von EUR 12,00, sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,00 jeweils zu bezahlen.

5.4. Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann Elferwerk unbeschadet seiner sonstigen Rechte

a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Erfüllungsfrist in Anspruch nehmen,

b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, sofern der Elferwerk nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist,

5.5. Elferwerk hat das Recht die Rechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln.

5.6. Für Unternehmer gilt ergänzend: Die Aufrechnung mit Gegenforderungen wird – soweit diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von Elferwerk ausdrücklich anerkannt wurden – ausgeschlossen.

6. Lieferung und Übergabe der Ware

6.1. Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Übergabe an den Kunden zu verstehen.

6.2. Sämtliche von Elferwerk bei der Bestellung angegeben oder sonst vereinbarten Lieferfristen für den Versand der Waren beginnen

a) wenn die Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, mit der Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (inkl. Umsatzsteuer und Versandkosten) oder

b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Für die Einhaltung des Versandtermins ist die Übergabe der Ware durch Elferwerk an das Versandunternehmen maßgeblich.

6.3. Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse „frei Bordsteinkante“ (d.h. die Ware wird vom Transporteur / Frachtführer an der Lieferadresse abgeladen, nicht jedoch weiter in die Wohnung oder Geschäftsräume getragen). Die Versandart und Verpackung der Ware unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von Elferwerk. Elferwerk ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

6.4. Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder sonst zur Übernahme der Ware bestimmten Dritten auf den Kunden über.

In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Versand beauftragten Dritten auf den Kunden über.

6.5. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aufgrund eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und Elferwerk dies dem Kunden angezeigt hat. Allfällige Lagerkosten nach dem Gefahrenübergang hat der Kunde zu tragen.

7. Selbstbelieferungsvorbehalt / Höhere Gewalt

Elferwerk haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, nicht rechtzeitige und/oder richtige [Selbst ]Belieferung durch Lieferanten / Hersteller etc.) verursacht worden sind, die Elferwerk nicht zu vertreten hat. Sofern derartige Ereignisse Elferwerk die Lieferung oder Leistungserbringung wesentlich erschweren und/oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Elferwerk zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Natur (z.B. verspätete Selbstbelieferung durch den Hersteller / Lieferanten etc.) verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung (zzgl. einer angemessenen Anlauffrist). Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Ware oder der von Elferwerk zu erbringenden Leistungen nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Elferwerk vom Vertrag zurücktreten.
Elferwerk wird den Kunden unverzüglich über derartige Umstände in Kenntnis setzen und bereits vom Kunden erbrachte Leistungen rückerstatten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Elferwerk behält sich das Eigentum an der gelieferten Dienstleistung oder Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inkl. Umsatzsteuer und Versandkosten) vor.

Für Unternehmer gilt ergänzend: Elferwerk behält sich das Eigentum an der gelieferten Dienstleistung oder Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

8.2. Der Kunde ist ohne die Zustimmung von Elferwerk nicht berechtigt, über das Eigentum an der von Elferwerk gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verfügen. In gleicher Weise sind Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Ähnliches der Eigentumsvorbehaltsware nur mit der vorherigen Zustimmung von Elferwerk zulässig.

Veräußert der Kunde die Eigentumsvorbehaltsware weiter, so hat er ebenfalls den Eigentumsvorbehalt weiterzuleiten. Zugriffe Dritter (insbesondere durch Gerichtsvollzieher) auf die Eigentumsvorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

8.3. Bei Zahlungsverzug ist Elferwerk berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsware herauszuverlangen, sofern Elferwerk vom Vertrag zurückgetreten ist.

Die Rücknahmekosten gehen zu Lasten des Kunden.

9. Sollte eine Rücksendung der Ware, aus welchen Gründen auch immer, erforderlich sein, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware in der Originalverpackung samt Kantenschutz (wie angeliefert) an Elferwerk zurückzusenden.

10. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

10.1. Inhalt und Umfang der vertraglichen Pflichten richten sich ausschließlich nach dem vom Kunden abgegebenen Angebot / Bestellung, der darauf basierenden ausdrücklichen Auftragsbestätigung von Elferwerk und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allfällige Zusatzleistungen, welche Elferwerk zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt waren, werden nur auf der Grundlage einer gesonderten schriftlichen Anfrage durch den Kunden und einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Elferwerk erbracht. Die hierfür anfallenden Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

10.2. Elferwerk kann sich zur Vertragserfüllung / Leistungserbringung geeigneter dritter Personen bedienen, sich von anderen geeigneten Personen vertreten lassen und bedarf die Person des Vertreters keiner gesonderten Zustimmung durch den Kunden.

10.3. Der Kunde hat Elferwerk alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Daten in geeigneter (elektronischer) Form zur Verfügung zu stellen und sämtliche Anfragen von Elferwerk zeitgerecht, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit der von ihm an die Elferwerk weitergegebenen Daten und Unterlagen verantwortlich.

Des Weiteren wird der Kunde Elferwerk auch hinsichtlich solcher Umstände informieren, über die der Kunde nicht ausdrücklich befragt wurde, die jedoch für die ordnungsgemäße Leistungserbringung offenkundig von Bedeutung sind.

Elferwerk ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen bzw. die korrekten Daten anzufordern und / oder selbst zu ermitteln. In diesem Zusammenhang übernimmt Elferwerk keinerlei Haftung für Schäden, welche aufgrund der unrichtigen oder unvollständigen Informationserteilung durch den Kunden entstehen.

10.5. Für Unternehmer gilt ergänzend: Der Kunde ist verpflichtet, die kaufgegenständliche Ware unverzüglich nach der Übergabe auf Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu untersuchen. Allfällige Beanstandungen sind Elferwerk unverzüglich unter Angabe der konkreten Bemängelungen anzuzeigen.

11. TÜV-Gutachten, Genehmigungsfähigkeit / Typisierung

Elferwerk weist ausdrücklich darauf hin, dass die bestellte Ware TÜV-geprüft und somit genehmigungsfähig ist. Ungeachtet dessen können die zuständigen Behörden bzw. sonstigen zuständigen Institutionen aufgrund eigener Regularien, gesonderter Rechtsauslegung, speziell geforderter Voraussetzungen etc. die Genehmigung / Typisierung der Ware allerdings verweigern.
In diesem Zusammenhang erklärt der Kunde, die Eigenschaften der bestellten Ware und dessen Eignung geprüft zu haben. Elferwerk trifft keine Verpflichtung, die Eignung, Verwendbarkeit bzw. Verwertbarkeit oder die Genehmigungsfähigkeit / Typisierung der bestellten Ware zu prüfen und übernimmt Elferwerk keinerlei Haftung für allfällige daraus resultierende Schäden (z.B. mangelnde Eignung etc.).
Behördliche und etwa für die Einfuhr der vertragsgegenständlichen Waren erforderliche Genehmigungen Dritter (z.B. CE-Zertifikate etc.) sind vom Kunden zu erwirken.

12. Haftung, Geltendmachung von Ansprüchen

12.1. Elferwerk haftet ausschließlich nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für Personenschäden und die Verletzung von vertraglichen Hauptleistungen.

12.2. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.

Des Weiteren ist der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, mittelbaren Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Elferwerk ausgeschlossen. Jeder Kunde hat seine Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 1 Jahr ab Durchführung der Leistungen bzw. Übergabe der Ware gerichtlich geltend zu machen, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.

13. Datenschutz

Elferwerk wird die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten hierzu sind der auf der Website von Elferwerk abrufbaren Datenschutzerklärung zu entnehmen.

14. Allgemeines

14.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt; dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesem Vertrag.

14.2. Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftlichkeit, stillschweigende Vertragsmodifikationen gemäß § 863 ABGB sind ausdrücklich ausgeschlossen, dies gilt auch für eine Vereinbarung, vom Erfordernis der Schriftlichkeit abzugehen.

14.3. Die Vertragsinhalte, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigungen werden in deutscher Sprache angeboten.

15. Gerichtsstand und Recht

15.1. Erfüllungsort ist Baden.

Für Unternehmer gilt ergänzend: Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für Baden sachlich zuständige Gericht.

15.2. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 14.11.1980 (CISG) sowie das Kollisionsrecht sind ausgeschlossen.

Anlage ./1

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts gemäß den Regelungen des FAGG

1. Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Elferwerk Performance GmbH, Gewerbestraße 37, 2500 Baden,
Tel-Nr.: 02252/ 15 20 690,
E-Mail: info@elferwerk.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

3. Ausschluss des Widerrufsrechts

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über

3.1. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, wobei in jenen Fällen, in denen der Verbraucher nach dem Vertrag zu einer Zahlung verpflichtet ist, das Rücktrittsrecht nur entfällt, wenn überdies der Unternehmer mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers mit der Vertragserfüllung begonnen hat und wenn der Verbraucher
a) entweder vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert,
b) oder den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um Reparaturarbeiten vornehmen zu lassen,

3.2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,

3.3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,

3.4. Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

3.5. Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

3.6. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
3.7. alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,

3.8. Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

3.9. Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,

3.10. Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist,

3.11. die Bereitstellung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden sollen, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat, wobei in jenen Fällen, in denen der Verbraucher nach dem Vertrag zu einer Zahlung verpflichtet ist, das Rücktrittsrecht nur entfällt, wenn überdiesa) der Verbraucher dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt hat,der Verbraucher dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt hat,
a) der Verbraucher dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt hat,
b) der Verbraucher bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er durch den vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert, und
c) der Unternehmer dem Verbraucher eine Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs. 2 oder § 7 Abs. 3 zur Verfügung gestellt hat.

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An
Elferwerk Performance GmbH
Gewerbestraße 37 2500 Baden
E-Mail: info@elferwerk.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

(1) Bestellt am (*)/erhalten am (*) _________________________________________________

(2) Name des/der Verbraucher(s) __________________________________________________

(3) Anschrift des/der Verbraucher(s) ________________________________________________

______________________________________________________________________________

(4) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ___________________________________________

(5) Datum _____________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.